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EU-Verordnung soll Rentner im Ausland "enttarnen"

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mex
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BeitragThema: EU-Verordnung soll Rentner im Ausland "enttarnen"   EU-Verordnung soll Rentner im Ausland "enttarnen" Empty07.06.10 5:48Eine Antwort erstellen

Dies dürfte besonders die auf 600.000 geschätzte Anzahl von deutschen Rentnern im Ausland treffen. Die sogenannten "Mallorca-Rentner" geben an, den überwiegenden Teil des Jahres in Deutschland zu leben, um in Deutschland krankenversichert zu sein.

Die EU-Verordnung 987/2009 fordert von den EU-Mitgliedsstaaten die genaue Ermittlung des Wohnortes von EU-Ausländern und deren Abgleich mit den Sozialkassen.

Muss man auch nicht, wenn man sowas in den Medien breit tritt. "Diese fiesen Schmarotzer und Parasiten genannt Rentner, Jugendliche, Hartz IV Empfänger, Behinderte, Berufsunfähige, Schwarze, Gelbe, Verein-XY-Fans"... es ist immer das selbe. Es geht nur darum, uns, die kleinen Leute, gegeneinander aufzuhetzen. Wir sollen bloß nicht auf die Idee kommen, die lieben und großzügigen Macht-Eliten mit ihren alltäglichen Benefizveranstaltungen und Adoptionsanfällen zu kritisieren, selbst wenn sie sich hinten herum Milliarden an Steuergeldern erschleichen (+5% Gehalt für Bundesbeamte, Nullrunden für Rentner). Wo sitzt denn das richtige Schmarotzerpack? Sicher nicht in den Wartesälen der Arbeitsämter.


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BeitragThema: Re: EU-Verordnung soll Rentner im Ausland "enttarnen"   EU-Verordnung soll Rentner im Ausland "enttarnen" Empty07.06.10 6:30Eine Antwort erstellen

Rentner im Ausland
Den Lebensabend in der Sonne und am Meer zu verbringen – diesen Traum erfüllen sich jährlich tausende deutsche Rentner, etwa indem sie bevorzugt nach Spanien auswandern. Wer als pflichtversicherter Rentner innerhalb der EU umzieht, eine deutsche Rente bekommt und im neuen Heimatland keine weiteren Einnahmen hat, der bleibt weiterhin in Deutschland krankenversichert. Auch an den Beiträgen ändert sich durch einen solchen Umzug nichts. In welchem Umfang allerdings im Ausland ärztliche Behandlungen, Hilfsmittel und Medikamente Kassenleistungen sind, richtet sich dann nach dem Recht im neuen Wohnstaat.....
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