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| Thema: Überhangmandate / Für teilweise verfassungswidrig erklärt 19/09/09, 10:19 pm | |
| Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr direkt gewählte Abgeordnete bekommt, als ihr nach dem Zweitstimmen-Ergebnis zustehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das teilweise für verfassungswidrig erklärt, dem Gesetzgeber für eine Änderung jedoch Zeit bis 2011 gelassen. Merkel hatte erklärt, sie werde notfalls auch mit einer Überhang-Mehrheit regieren.
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Ein Sachse Experte
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| Thema: Re: Überhangmandate / Für teilweise verfassungswidrig erklärt 20/09/09, 09:55 am | |
| - Mr.Teefix schrieb:
- Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr direkt gewählte Abgeordnete bekommt, als ihr nach dem Zweitstimmen-Ergebnis zustehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das teilweise für verfassungswidrig erklärt, dem Gesetzgeber für eine Änderung jedoch Zeit bis 2011 gelassen. Merkel hatte erklärt, sie werde notfalls auch mit einer Überhang-Mehrheit regieren.
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Mehrheit ist Mehrheit und im Bundestag entscheidet nun mal die Mehrheit der Abgeorneten, das dies die Union ausnützt wenn es knapp ist ist normal , die Andern würden es nicht anders machen. Der Unsinn der hier gemacht wird entsteht hier in der Abrechunge nach Bundesländer, bei eien Abrechung nach Gesamrdeutschland würde die wohl nicht eintreten. |
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