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HARTZ IV: Nur noch Wertgutscheine

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mex
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mex

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BeitragThema: HARTZ IV: Nur noch Wertgutscheine   HARTZ IV: Nur noch Wertgutscheine Empty07/06/11, 06:44 amEine Antwort erstellen

Ich habe diesen Artikel gefunden und stelle ihn ungekürzt hier zur Diskussion:

Was ist Eure Meinung ist die Sanktion gerecht?

Amt sperrt Bezüge nach Kündigung des Ein-Euro-Jobs durch den Träger

WITTSTOCK - Dass er seinen Krankenschein zu spät abgegeben hat, gibt der 23 Jahre alte Wittstocker zu. Aber dass die Bedarfsgemeinschaft nun kaum noch Geld zum Leben hat, finden er und seine ebenfalls von Hartz IV lebende Lebenspartnerin nicht in Ordnung.

Die Sanktionen des kreislichen Amtes für Arbeitsmarkt seien überzogen, meint der junge Mann gegenüber der MAZ. Er schildert die Ereignisse so: Die dreimonatige Sperre seiner Hartz-IV-Bezüge von April bis Juni habe er bekommen, nachdem die Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung (Gab) als Maßnahmeträger seinen Ein-Euro-Job gekündigt hatte. Dort habe er seinen Krankenschein nicht rechtzeitig abgegeben. Seit Juni werde auch kein Elterngeld an die Lebenspartnerin mehr gezahlt. Sie bekommt die 300 Euro nicht mehr, weil die zwölf Monate Zahlungsdauer abgelaufen sind. So erhalten die beiden im Juni kaum noch Geld vom Amt. Bezahlt werde nur noch Kindergeld. Das sind zweimal 186 Euro. Die Miete werde dann nur teilweise vom Hartz-Amt übernommen. Es zahle 388 Euro der insgesamt 515 Euro, denn der Anteil des Familienvaters werde dann nicht mehr gezahlt. „Das Geld reicht hinten und vorne nicht“, beklagt sich seine Lebenspartnerin.

Daran sei aber nicht der Geldgeber schuld, sondern allein der Leistungsempfänger, sagt Amtsleiter Bernd Lüdemann. Der Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung sollte nicht verwischt werden. Der Mann sei bei Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung belehrt worden. Auch darüber, dass „der Gesetzgeber für die Gruppe der unter 25 Jahre alten Hartz-IV-Bedürftigen besonders restriktive Sanktionsmaßnahmen“ vorsehe. Trotzdem habe er „wenig Initiative bei der Ausbildungsplatzsuche gezeigt“ und eine berufsvorbereitende Maßnahme abgebrochen. Mit der Zuweisung in den Ein-Euro-Job habe er die Chance bekommen, „so einfache Dinge wie Zuverlässigkeit, Ausdauer oder Pünktlichkeit nachzuweisen“. Die Kündigung der Gab sei „nach den entsprechenden Abmahnungen wegen diverser Fehlzeiten und auch wegen mangelhafter Nachweisführung der Erkrankungszeiten“ erfolgt. Bevor das Hartz-IV-Amt die Sanktion ausgesprochen habe, sei der Betroffene angehört worden. Er habe keine stichhaltigen Gründe für sein Verhalten vorlegen können. Die Alg-II-Leistung sei für drei Monate gesperrt worden. „Stumpfe Sanktionen sind wirkungslos“, meint Lüdemann.

Verhungern muss die Familie dennoch nicht. Lüdemann: „Es wurden Wertgutscheine im Wert von 136 Euro pro Sanktionsmonat bewilligt.“ (Von Dirk Klauke)
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BeitragThema: Re: HARTZ IV: Nur noch Wertgutscheine   HARTZ IV: Nur noch Wertgutscheine Empty07/06/11, 07:25 amEine Antwort erstellen

Zitat :
Daran sei aber nicht der Geldgeber schuld, sondern allein der Leistungsempfänger,

Sieht so aus.
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BeitragThema: Re: HARTZ IV: Nur noch Wertgutscheine   HARTZ IV: Nur noch Wertgutscheine Empty07/06/11, 11:10 amEine Antwort erstellen

mex schrieb:
Ich habe diesen Artikel gefunden und stelle ihn ungekürzt hier zur Diskussion:

Was ist Eure Meinung ist die Sanktion gerecht?

Amt sperrt Bezüge nach Kündigung des Ein-Euro-Jobs durch den Träger

WITTSTOCK - Dass er seinen Krankenschein zu spät abgegeben hat, gibt der 23 Jahre alte Wittstocker zu. Aber dass die Bedarfsgemeinschaft nun kaum noch Geld zum Leben hat, finden er und seine ebenfalls von Hartz IV lebende Lebenspartnerin nicht in Ordnung.

Die Sanktionen des kreislichen Amtes für Arbeitsmarkt seien überzogen, meint der junge Mann gegenüber der MAZ. Er schildert die Ereignisse so: Die dreimonatige Sperre seiner Hartz-IV-Bezüge von April bis Juni habe er bekommen, nachdem die Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung (Gab) als Maßnahmeträger seinen Ein-Euro-Job gekündigt hatte. Dort habe er seinen Krankenschein nicht rechtzeitig abgegeben. Seit Juni werde auch kein Elterngeld an die Lebenspartnerin mehr gezahlt. Sie bekommt die 300 Euro nicht mehr, weil die zwölf Monate Zahlungsdauer abgelaufen sind. So erhalten die beiden im Juni kaum noch Geld vom Amt. Bezahlt werde nur noch Kindergeld. Das sind zweimal 186 Euro. Die Miete werde dann nur teilweise vom Hartz-Amt übernommen. Es zahle 388 Euro der insgesamt 515 Euro, denn der Anteil des Familienvaters werde dann nicht mehr gezahlt. „Das Geld reicht hinten und vorne nicht“, beklagt sich seine Lebenspartnerin.

Daran sei aber nicht der Geldgeber schuld, sondern allein der Leistungsempfänger, sagt Amtsleiter Bernd Lüdemann. Der Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung sollte nicht verwischt werden. Der Mann sei bei Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung belehrt worden. Auch darüber, dass „der Gesetzgeber für die Gruppe der unter 25 Jahre alten Hartz-IV-Bedürftigen besonders restriktive Sanktionsmaßnahmen“ vorsehe. Trotzdem habe er „wenig Initiative bei der Ausbildungsplatzsuche gezeigt“ und eine berufsvorbereitende Maßnahme abgebrochen. Mit der Zuweisung in den Ein-Euro-Job habe er die Chance bekommen, „so einfache Dinge wie Zuverlässigkeit, Ausdauer oder Pünktlichkeit nachzuweisen“. Die Kündigung der Gab sei „nach den entsprechenden Abmahnungen wegen diverser Fehlzeiten und auch wegen mangelhafter Nachweisführung der Erkrankungszeiten“ erfolgt. Bevor das Hartz-IV-Amt die Sanktion ausgesprochen habe, sei der Betroffene angehört worden. Er habe keine stichhaltigen Gründe für sein Verhalten vorlegen können. Die Alg-II-Leistung sei für drei Monate gesperrt worden. „Stumpfe Sanktionen sind wirkungslos“, meint Lüdemann.

Verhungern wird die Familie nicht , ich weis nur nicht ob zb. der Energieträger von den die Familie Strom bezieht auch Gutscheine annimmt.
Ich bin auch für Warnschüsse bei Nichtannahme von Täötigkeiten, aber ich meine schon das die 1 € Jobs nicht gerade zur Erziehung zur Arbeit taugeh ,wenn man dazu auch noch weis das der Träger der sie beschäftigt das doppele einsteckt wie der 1 €Jobber bekommt.

Verhungern muss die Familie dennoch nicht. Lüdemann: „Es wurden Wertgutscheine im Wert von 136 Euro pro Sanktionsmonat bewilligt.“ (Von Dirk Klauke)
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BeitragThema: Re: HARTZ IV: Nur noch Wertgutscheine   HARTZ IV: Nur noch Wertgutscheine Empty07/06/11, 11:06 pmEine Antwort erstellen

Was soll man dazu sagen, wenn einer einen Job angeboten bekommt und laufend unpünktlich zur Arbeit kommt ist er selber schuld wenn ihm gekündigt wird und die Gesellschaft für seine Faulheit nicht aufkommt.

Allerdings habe ich zu diesem ganzen System eine eigene Meinung und die passt so manchem nicht.


.


L.G. Diemax
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BeitragThema: Re: HARTZ IV: Nur noch Wertgutscheine   HARTZ IV: Nur noch Wertgutscheine Empty07/06/11, 11:19 pmEine Antwort erstellen

Diemax schrieb:
Was soll man dazu sagen, wenn einer einen Job angeboten bekommt und laufend unpünktlich zur Arbeit kommt ist er selber schuld wenn ihm gekündigt wird und die Gesellschaft für seine Faulheit nicht aufkommt.

Allerdings habe ich zu diesem ganzen System eine eigene Meinung und die passt so manchem nicht.



Ich meinte immer Rechtssicherheit zu haben, wenn ich einen 1 € Job nicht als Arbeit mit Arbeitsvertrag, sondern als Arbeitsgelegenheit ansehe.
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apro
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BeitragThema: Re: HARTZ IV: Nur noch Wertgutscheine   HARTZ IV: Nur noch Wertgutscheine Empty08/06/11, 05:40 amEine Antwort erstellen

Diemax schrieb:
Was soll man dazu sagen, wenn einer einen Job angeboten bekommt und laufend unpünktlich zur Arbeit kommt ist er selber schuld wenn ihm gekündigt wird und die Gesellschaft für seine Faulheit nicht aufkommt.



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