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Pakistan

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Herrmann
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Herrmann

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BeitragThema: Pakistan    Pakistan  Empty12.11.18 10:49Eine Antwort erstellen

Pakistan  Urn-ne13

Zitat :
Nach ihrer Entlassung aus pakistanischer Haft will die Christin Asia Bibi mit ihrer Familie nach Deutschland ausreisen. Ihr Anwalt sagte der "Bild am Sonntag": "Meine Mandantin wäre glücklich, wenn sie mit ihrer Familie nach Deutschland ausreisen könnte."
Die Katholikin war 2010 wegen angeblicher Gotteslästerung in dem vorwiegend muslimischen Land zum Tode verurteilt worden, wurde aber kürzlich freigesprochen und aus dem Gefängnis entlassen. Das löste massive Proteste radikalislamischer Gruppen gegen die heute 51 Jahre alte fünffache Mutter aus. (Focus)

Jetzt kann man sich schon fragen ,die Welt ist so groß und warum wäre sie so glücklich nach Deutschland ausreisen zu dürfen? In ein Land in dem die Armut immer größer wird ,die Renten immer schmäler werden ,der Rassimus im kommen ist (AfD) und der Zuzug von Muslimen rasant zunimmt, die Gefahr besteht erstochen zu werden (soll schon vorgekommen sein ) warum ausgerechnet in dieses Land ausreisen? Das Image Deutschlands in der Welt scheint sich auf einen sehr hohen Niveau zu befinden . Vieles wird nicht stimmen ,ich denke Deutschland ist das Größte ,das Beste ,das schönste Land in der Welt und wir haben allen Grund uns vor unseren Politikern hinzuknien und unseren täglichen Dank auszusprechen .
.


Vergebung ist das erste Anzeichen von Altersschwäche
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Izinyoka
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Izinyoka

Anzahl der Beiträge : 14667

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BeitragThema: Re: Pakistan    Pakistan  Empty12.11.18 18:27Eine Antwort erstellen

Na ist doch klar, wegen dem Kindergeld was es in Deutschland gibt fuer die 5 fache Mutter.Und vom Hoerensagen Weiss ich auch das es noch viele, viele katholische Kirchen in Sueddeutschland gibt, in muslimfreien kleineren Orten wie Staedten.
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If you are dead, you don't know you are dead
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Luna
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Luna

Anzahl der Beiträge : 35628

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BeitragThema: Re: Pakistan    Pakistan  Empty12.11.18 19:38Eine Antwort erstellen

Am 19. Juni 2009 nahmen Polizeibeamte Asia Bibi im Dorf Itanwali (Provinz Punjab) fest. Der Vorwurf: die Christin habe als „Ungläubige‘„ das Trinkwasser ihrer muslimischen Feldarbeiterinnen verunreinigt und anschließend den Propheten Mohammed beleidigt.
Am 8. November 2010 verurteilte der Lahore High Court die Angeklagte zum Tod durch Erhängen.
2011 wurden zwei pakistanische Politiker, die sich für eine Freilassung von Asia Bibi eingesetzt hatten, ermordet.
Am 22. Juli 2015 ließ das Oberste Gericht Pakistans eine Berufung zu.
Am 31. Oktober 2018 wurde das Todesurteil gegen sie aufgehoben, da die Vorwürfe „juristisch schwach“ seien.

Asia Bibi hat wohl vorerst andere Probleme als sich um Kindergeld zu kümmern. Noch befindet sie sich in Pakistan, nachdem sie eine Woche nach dem Freispruch vom Vorwurf der Gotteslästerung am 07.11. auf freien Fuß gesetzt wurde. Nachdem das Oberste Gerichtshof das Todesurteil aufhob löste das Proteste radikalislamischer Gruppen aus.
Die Regierung will einen Revisionsantrag gegen die Entscheidung des Obersten Gerichts zulassen und Bibi am Verlassen des Landes hindern.
Politiker, die sich früher für Bibi eingesetzt haben, wurden ermordet. Ihr Anwalt hat aus Sorge um seine eigene Sicherheit das Land bereits verlassen.


Unser Asylrecht wurde genau für solche Fälle politischer und religiöser Verfolgung geschaffen. Eine Million Flüchtlinge konnten oft ohne erkennbare Verfolgung Asyl beantragten.
Doch ein Antrag auf Asyl kann nur in Deutschland gestellt werden.

Wie würde eine legale Einreise aussehen?
Ein Visum muss grundsätzlich durch den Reisenden selbst bei der für seinen Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden.
Dabei muss der Antragsteller nachweisen, dass sein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland finanziell abgesichert ist. Kann er Reise und Aufenthalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren, kann sich der Gastgeber verpflichten, für alle aus dem Aufenthalt des Gastes in Deutschland entstehenden Kosten einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlungen und Rückführung in das Heimatland aufzukommen.
Darüber hinaus muss der Antragsteller grundsätzlich eine schengenweit gültige Reisekrankenversicherung (mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000,- Euro) nachweisen. Diese Versicherung kann ggfs. auch vom Einlader für den ausländischen Gast abgeschlossen werden.
Die Auslandsvertretungen müssen zudem insbesondere zur „Rückkehrbereitschaft“ und „Rückkehrmöglichkeit“ des Reisenden eine positive Prognose abgeben. Auch hierzu ist der Nachweis ggfs. durch geeignete Dokumente zu erbringen.



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Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch)
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Izinyoka
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Izinyoka

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BeitragThema: Re: Pakistan    Pakistan  Empty12.11.18 20:37Eine Antwort erstellen

Hermann wird sich gegebenfalls fuer die Frau(plus Kinder) einsetzen und allen Behoerdenkram uebernehmen.Selbstverstaendlich sorgt er auch fuer die Krankenversicherung.Er hat doch so Eine positive Einstellung.Einziger Hinderungsgrund ist das Hermann nicht katholisch ist.
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BeitragThema: Re: Pakistan    Pakistan  EmptyEine Antwort erstellen

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