Herrmann Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 21839
| Thema: Ausländische Lkw-Fahrer profitieren Auch beim Transit gilt der Mindestlohn 09.01.15 18:54 | |
| - Zitat :
- Ausländische Speditionen schicken täglich Millionen Lkws auf deutsche Straßen - und müssen ihren Fahrern seit Jahresbeginn den Mindestlohn zahlen. Auch dann, wenn es sich nur um eine Transitfahrt handelt. Die Kontrolle über die Einhaltung des neuen Gesetzes stellt den Zoll vor eine schwere Aufgabe.
Bevor ein ausländischer Spediteur seinen Lkw gut betankt und beladen Richtung Deutschland schickt, muss er erst einmal ins Internet, auf die Seite des Deutschen Zolls. Dort muss er ein zweiseitiges Dokument finden, ausdrucken, ausfüllen und per Fax nach Köln schicken. Denn seit dem 1. Januar gilt für den ausländischen Spediteur, was Adolf Zobel vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) so erklärt: "Ich habe eine Meldepflicht und zwar bei der Bezirksdirektion-West des Zolls. Ich muss dort eine Einsatzplanung angeben, wann welcher Mitarbeiter von mir in Deutschland Verkehr durchführen wird." Und der Spediteur versichert im Fax an den deutschen Zoll ausdrücklich, seinem Fahrer den Mindestlohn von 8,50 Euro zu zahlen. Denn für die Arbeitszeit auf deutschem Gebiet gilt das neue Mindestlohngesetz. Und dabei ist unerheblich, ob ausländische Spediteure Güter innerhalb Deutschlands bewegen oder im Transit. Vom Befahren bis zum Verlassen der Bundesrepublik gilt der deutsche Mindestlohn. Bei scharfer Kontrolle könnte eingedämmt werden, was Zobel Sozialdumping nennt: "Dass zum Beispiel baltische Spediteure philippinische Fahrer zu Lohnbedingungen einsetzen, bei denen ein deutscher Unternehmer einfach nicht mithalten kann und damit Verkehre verliert.
Na ,das finde ist ein sehr gutes Gesetz .Man kann nur hoffen dass Polizei und Zoll verstärkt nur ausländische LKW kontrolliert . Mir geht es nicht darum dass ich oder andere Kollegen weniger kontrolliert werden sondern es geht mir um das Wohl der ausländischen Fahrer . Ich denke das wird eine riesen Aufgabe für Polizei und Zoll .Ob da noch Zeit bleibt für andere Aufgaben ? .
Vergebung ist das erste Anzeichen von Altersschwäche |
|
Gast Gast
| Thema: Re: Ausländische Lkw-Fahrer profitieren Auch beim Transit gilt der Mindestlohn 09.01.15 19:34 | |
| Danke Herrmann , die Nummer hab ich noch nicht auf dem Zettel gehabt .
Nun wie lange wird diese Regelung bei Durchfahrt durch unser Land von einem ausländischen Spediteur wohl Bestand haben , ich denke mal bis zur ersten Klage eines Spediteurs bei EU Gerichtshof .
Am deutschen Wesen soll die Welt genesen und da meint man ausländischen Unternehmern glatt vorschreiben zu können , wie sie ihre Leute zu bezahlen haben , wenn die durch Deutschland fahren wollen , sorry aber wer sich das ausgedacht hat , der kann doch nicht alle Tassen im Schrank haben . Sowas greift ja glattweg in die Souveränität anderer Länder ein .
Egal wohin der Fahrer fährt , es gilt der Lohn , der im Heimatland gezahlt wird ebenso deren Mindestlohnregelungen , da wo der Betrieb seinen Sitz hat .
Wie soll der Zoll das denn hier überhaupt kontrollieren , wollen wir wieder nen Polenfeldzug beginnen um an die Bücher polnischer Spediteure heranzukommen und zu kontrollieren , ob denn wirklich der Lohn gezahlt wurde , den der Spediteur in der Anmeldung angab ? |
|
Herrmann Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 21839
| Thema: Re: Ausländische Lkw-Fahrer profitieren Auch beim Transit gilt der Mindestlohn 09.01.15 19:50 | |
| - Kuddel Köm schrieb:
- Danke Herrmann , die Nummer hab ich noch nicht auf dem Zettel gehabt .
Nun wie lange wird diese Regelung bei Durchfahrt durch unser Land von einem ausländischen Spediteur wohl Bestand haben , ich denke mal bis zur ersten Klage eines Spediteurs bei EU Gerichtshof .
Am deutschen Wesen soll die Welt genesen und da meint man ausländischen Unternehmern glatt vorschreiben zu können , wie sie ihre Leute zu bezahlen haben , wenn die durch Deutschland fahren wollen , sorry aber wer sich das ausgedacht hat , der kann doch nicht alle Tassen im Schrank haben . Sowas greift ja glattweg in die Souveränität anderer Länder ein .
Egal wohin der Fahrer fährt , es gilt der Lohn , der im Heimatland gezahlt wird ebenso deren Mindestlohnregelungen , da wo der Betrieb seinen Sitz hat .
Wie soll der Zoll das denn hier überhaupt kontrollieren , wollen wir wieder nen Polenfeldzug beginnen um an die Bücher polnischer Spediteure heranzukommen und zu kontrollieren , ob denn wirklich der Lohn gezahlt wurde , den der Spediteur in der Anmeldung angab ?
Unmöglich sowas zu kontrollieren ,da würde der Verkehr lahmgelegt .Der Zoll wird Mühe haben deutsche Betriebe zu überprüfen geschweige denn Mill. Lkw,s Ein Gesetz macht nur Sinn wenn es eingehalten wird ,habe ich aber Gewissheit nicht kontrolliert zu werden ,halt ichs ja nicht ein . .
Vergebung ist das erste Anzeichen von Altersschwäche |
|
Gesponserte Inhalte
| Thema: Re: Ausländische Lkw-Fahrer profitieren Auch beim Transit gilt der Mindestlohn | |
| |
|