| Kennt sich damit jemand aus | |
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Autor | Nachricht |
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Gast Gast
| Thema: Re: Kennt sich damit jemand aus 20.11.12 20:20 | |
| - Luna schrieb:
- meine Güte wen willst du denn noch alles veralbern?
Das habe ich mich nun auch gerade gefragt. |
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Gast0815 Gast
| Thema: versteht das irgendjemand ? 20.11.12 20:20 | |
| § 273 Zurückbehaltungsrecht
(1) Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird (Zurückbehaltungsrecht).
(2) Wer zur Herausgabe eines Gegenstands verpflichtet ist, hat das gleiche Recht, wenn ihm ein fälliger Anspruch wegen Verwendungen auf den Gegenstand oder wegen eines ihm durch diesen verursachten Schadens zusteht, es sei denn, dass er den Gegenstand durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung erlangt hat.
(3) Der Gläubiger kann die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung abwenden. Die Sicherheitsleistung durch Bürgen ist ausgeschlossen.
Pfffff........... |
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Gast0815 Gast
| Thema: Daisy 20.11.12 20:28 | |
| das Thema ist leider viel zu ernst um jemanden zu veralbern da gehts nämlich um viel geld. |
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SuzieS Gast
| Thema: .. da stellt sich mir doch gerade die Frage, 20.11.12 20:29 | |
| . [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.].warum die ehefrau die Summe nicht auslegt. Immerhin hätten doch beide etwas von der üppigen Rückzahlung.. [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] |
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Gast Gast
| Thema: mir stellt sich noch eine ganz andere Frage 20.11.12 20:31 | |
| Warum macht jemand, der bis zum Hals in der Scheiße steckt, einen auf dicke Hose, wenn letztendlich Mutti die dicke Hose hat? |
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Gast Gast
| Thema: Re: Kennt sich damit jemand aus 20.11.12 20:32 | |
| Hab ich das jetzt richtig verstanden Gregor ??
1) Du hast dir vierteljährlich geschlagene 2 Jahre(letzten beiden Geschäftsjahre) lang eine zu hohe auf Schätzungen basierende Vorsteuer vom FA abknöpfen lassen ?????
2) Die ganze Story ist jetzt schon fast 5 Jahre her und du streitest dich seitdem mit dem FA und dem Steuerberater herum und deiner Anwältin fällt da auch nix zu ein ????
Also sorry , wer verarscht denn da wen ??????
Es ist merkwürdig , genau die Frage , die du hier stellst .
"Darf der Steuerberater Kundenunterlagen einbehalten , so lange er noch nicht bezahlt wurde ?? "
Die gebe ich bei Goggle WÖRTLICH SO EIN und Schwupps
Zitat :
Hallo, Mein Steuerberater behält jedesmal die Unterlagen für das Finanzamt zurück bis seine Rechnung beglichen ist, darf er die Unterlagen zurückhalten?
Zitat Ende
Antwort Zitat :
Der Steuerberater ist berechtigt seine Arbeitsergebnisse, d. h. die von ihm erstellten Unterlagen (z. B. Umsatzsteuer-Voranmeldung, Steuererklärungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen) zurückzubehalten bis seine Rechnung bezahlt ist.
Die ihm vom Mandanten zur Bearbeitung vorgelegten Unterlagen/Belege darf er dagegen nicht zurückhalten.
Gruß
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]
Zitat Ende
Keine Ahnung wie da mittlerweile die Verjährungsfristen liegen , aber was ich machen würde , wäre umgehend zur Polizei gehen und erstmal Strafanzeige wegen Unterschlagung stellen , denn genau das tut dein Ex Steuerberater nämlich . Arbeitsergebnisse bleiben sein Eigentum , Belege und Unterlagen sind dein Eigentum , Punkt und aus .
Sollte die Strafanzeige durchgehen wäre mein nächster Schritt eine Zivilklage auf Schadensersatz und zwar in der Höhe der Schäden , welche dir durch das zurückhalten der Unterlagen und der damit verbundenen Verhinderung der Steuererklärungen entstanden sind .
Die Strafranzeige würde ich auch gleich dem zuständigem FA mitteilen , vielleicht wollen die wenn es ihnen mal vernünftig erklärt wird als Nebenkläger auftreten , denn Steuererklärungen sind gesetzliche Verpflichtung und jeder der diese vorsätzlich verhindert , macht sich strafbar .
Mal ganz nebenbei Gregor und das hast du dir jetzt selbst zuzuschreiben eine Frage .
Wie konnte ein Depp wie du sich jemals selbstständig machen , wo du nach 5 Jahren noch nicht hinterkommst , das recherchiere und durchdenke ich in ner halben Stunde .
Nix für ungut .
Gruß K.K.
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Gast0815 Gast
| Thema: richtig 20.11.12 20:39 | |
| Hab ich das jetzt richtig verstanden Gregor ??
1) Du hast dir vierteljährlich geschlagene 2 Jahre(letzten beiden Geschäftsjahre) lang eine zu hohe auf Schätzungen basierende Vorsteuer vom FA abknöpfen lassen ?????
wie hätte ich mich wehren sollen ? Das FA gat gepfändet . Darf es ohne irgendeinen Beschluss.
2) Die ganze Story ist jetzt schon fast 5 Jahre her und du streitest dich seitdem mit dem FA und dem Steuerberater herum und deiner Anwältin fällt da auch nix zu ein ????
Was sollte sie machen ? Der ungerechtfertigte Anspruch hat dadurch das ich es nicht widerlegen konnte rechtskraft erlangt.
Also sorry , wer verarscht denn da wen ??????
Das frage ich mich seit 5 jahren
Es ist merkwürdig , genau die Frage , die du hier stellst .
"Darf der Steuerberater Kundenunterlagen einbehalten , so lange er noch nicht bezahlt wurde ?? "
Die gebe ich bei Goggle WÖRTLICH SO EIN und Schwupps
Zitat :
Hallo, Mein Steuerberater behält jedesmal die Unterlagen für das Finanzamt zurück bis seine Rechnung beglichen ist, darf er die Unterlagen zurückhalten?
Zitat Ende
Antwort Zitat :
Der Steuerberater ist berechtigt seine Arbeitsergebnisse, d. h. die von ihm erstellten Unterlagen (z. B. Umsatzsteuer-Voranmeldung, Steuererklärungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen) zurückzubehalten bis seine Rechnung bezahlt ist.
Eben ud das ist das Problem. Obwohl es einfacher wäre er würde es tun dann käme er zu seinem geld.
Die ihm vom Mandanten zur Bearbeitung vorgelegten Unterlagen/Belege darf er dagegen nicht zurückhalten.
Gruß
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]
Zitat Ende
Keine Ahnung wie da mittlerweile die Verjährungsfristen liegen , aber was ich machen würde , wäre umgehend zur Polizei gehen und erstmal Strafanzeige wegen Unterschlagung stellen , denn genau das tut dein Ex Steuerberater nämlich . Arbeitsergebnisse bleiben sein Eigentum , Belege und Unterlagen sind dein Eigentum , Punkt und aus .
Sollte die Strafanzeige durchgehen wäre mein nächster Schritt eine Zivilklage auf Schadensersatz und zwar in der Höhe der Schäden , welche dir durch das zurückhalten der Unterlagen und der damit verbundenen Verhinderung der Steuererklärungen entstanden sind .
Die Strafranzeige würde ich auch gleich dem zuständigem FA mitteilen , vielleicht wollen die wenn es ihnen mal vernünftig erklärt wird als Nebenkläger auftreten , denn Steuererklärungen sind gesetzliche Verpflichtung und jeder der diese vorsätzlich verhindert , macht sich strafbar .
Haben wir alles gemacht - jedenfalls so ähnlich.
Mal ganz nebenbei Gregor und das hast du dir jetzt selbst zuzuschreiben eine Frage .
Wie konnte ein Depp wie du sich jemals selbstständig machen , wo du nach 5 Jahren noch nicht hinterkommst , das recherchiere und durchdenke ich in ner halben Stunde .
Ja ist eben nicht jeder so ein genie wie Du :-)) es gibt eben leute die sind mehr Praktiker als Theoretiker .
Nix für ungut .
Gruß K.K.
Auch nix für ungut. |
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Gast0815 Gast
| Thema: ich 20.11.12 20:44 | |
| hätte früher zum Anwalt gehen sollen ....aber der kostet eben Geld .
Prozesskostenhilfe oder H 4 hatte ich nicht bekommen weil ich hatte ja damals thepretisch vermietetes Wohneigetum - das dass der Bank gehört hat und der Mieter nicht gezahlt hat , hat weder das Gericht die Arge noch das fA nteressiert.
Was hätte ich tun sollen ohne Rechtsbeistand ? |
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camina Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 63398
| Thema: Re: Kennt sich damit jemand aus 20.11.12 20:44 | |
| das bringt doch nix das Hin und Her...geh zum FA sag was Text ist und verlange im Wege der Amtshilfe,dass der Steuerberater die Unterlagen rausgibt, eben dann an das FA!!! .
***************************************************************** wahrhaft weise ist, wer mehr Träume in seiner Seele hat, als die Realität zerstören kann |
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Gast Gast
| Thema: Re: Kennt sich damit jemand aus 20.11.12 20:46 | |
| Und wo liegt dann nun das Problem Gregor , wenn er deine Unterlagen dir wiedergegeben hat und seine behalten hat ??
Vielleicht darin das er dir für lau keine Steuererklärung geliefert hat ??
Ganz nebenbei , sich über die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen zu informieren ist ganz normale Geschäfts Praxis .
Irgendwo mutet deine Selbständigkeit im Nachhinein immer mehr wie der Versuch zu fliegen ohne Flugschein an und die logische Bruchlandung dabei , hat dir die Sinne gänzlich verwirrt . |
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Gast Gast
| Thema: Re: Kennt sich damit jemand aus 20.11.12 20:47 | |
| - Gast0815 schrieb:
Was hätte ich tun sollen ohne Rechtsbeistand ? Geil, ich krieg mich nicht mehr ein, jahrelang anderen Leuten Versicherungen andrehen und selbst noch nichtmal Rechtschutz haben |
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SusiSorglos Routinier
Anzahl der Beiträge : 3680
| Thema: Re: Kennt sich damit jemand aus 20.11.12 20:48 | |
| - Zitat :
- Was hätte ich tun sollen ohne Rechtsbeistand ?
Dem Steuerberater für seine Arbeit ne feste monatliche Ratenzahlung anbieten???? .
..die Susi [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.]
Es geht weiter... auch wenn es manchmal nicht so scheint. Das Leben findet immer einen Weg und blüht plötzlich da wieder auf, wo man es am wenigsten vermutet. [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] |
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Gast0815 Gast
| Thema: Cami 20.11.12 20:51 | |
| das haben wir schon zig mal gesagt was Text ist , zig mal geschrieben , meine Anwältin hat gesagt was Text ist.
Es hat nach § irgendwas Rechtskraft und die Widerspruchstfrist ist abgelaufen erklären die. Ich hätte früher Rechtsbeistand in Anspruch nehmen können und wenn ich Mittellos wäre hätte der Staat PKH bewilligt .
ja hat der eben nicht aus vorn beschriebenen Gründen.
Als ich gar nichts mehr hatte und alles versteigert war dann gings - aber da wars zu spät.
Genau deswegen habe ich ja diese Frage hier gestellt. |
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camina Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 63398
| Thema: Re: Kennt sich damit jemand aus 20.11.12 20:52 | |
| dann sehe ich den Vorschlag von Susi noch als Lösung .
***************************************************************** wahrhaft weise ist, wer mehr Träume in seiner Seele hat, als die Realität zerstören kann |
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Gast Gast
| Thema: Re: Kennt sich damit jemand aus 20.11.12 20:53 | |
| Alter Schwede , daß is ja echt Slapstick pur , noch besser als die Nummer , die Ehefrau bei über 4 Riesen im Monat zum Amt zu schicken fürs aufstocken .
Helau |
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Gast0815 Gast
| Thema: das ist doch schon 20.11.12 20:54 | |
| über den Schuldentilgungsplan da wird jeder Gläübiger auch bedient! Nur manchen gehts eben nicht schnell genug!
Ausserdem würde es mir wohl nix mehr nützen , sind wohl wahrscheinlich eh alle Fristen verstrichen :-(( War ein Hoffnungsschimmer. |
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camina Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 63398
| Thema: Re: Kennt sich damit jemand aus 20.11.12 20:56 | |
| ja, dann hast du einfach zu lange "geschlafen" Gregorius, das musst du dir selber eingestehen.... .
***************************************************************** wahrhaft weise ist, wer mehr Träume in seiner Seele hat, als die Realität zerstören kann |
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Gast0815 Gast
| Thema: ich funds nicht witzig 20.11.12 20:56 | |
| kann Dir echt auf den Sack geen wenn Du mal in der Zwickmühle bist ...drehst Dich im Kreis . |
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Gast0815 Gast
| Thema: Cami 20.11.12 20:59 | |
| wo habe ich geschlafen ? Was hätte ich tun sollen ? Widersprechen ? habe ich . Nicht nur einmal aber irgendwann gab es eben kein Widerspruch mehr.
Anwalt konnte ich nicht nehmen weil ich weder H4 noch PKH bekommen hatte , wovon sollte ich den zahlen ? was hätte ich tun sollen ? |
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camina Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 63398
| Thema: Re: Kennt sich damit jemand aus 20.11.12 20:59 | |
| es hilft dir nicht für diese Sache aber: was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen
da ist schon was dran...
tja, jetzt musst du halt sehen..... .
***************************************************************** wahrhaft weise ist, wer mehr Träume in seiner Seele hat, als die Realität zerstören kann |
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Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35957
| Thema: Re: Kennt sich damit jemand aus 20.11.12 21:01 | |
| - Gast0815 schrieb:
Es hat nach § irgendwas Rechtskraft und die Widerspruchstfrist ist abgelaufen erklären die. Worüber diskutierst du dann noch? .
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
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Gast0815 Gast
| Thema: ich hätte ne Chance gehabt 20.11.12 21:01 | |
| alles nochmal aufzurollen , aber solange der nichts rausrücken muss kann ichs wohl vergessen.
Aber es war den Gedankenaustausch wert. |
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SuzieS Gast
| Thema: Re: Kennt sich damit jemand aus 20.11.12 21:02 | |
| .. ob er den Stuerberater nachträglich verklagen kann, Luna.. |
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Gast0815 Gast
| Thema: .... 20.11.12 21:04 | |
| >>> Worüber diskutierst du dann noch? <<<<
über die Hoffnung das ich hätte doch vielleicht noch gerade biegen können. Das ich das FA doch noch hätte überzeugen können ....naja über die Hoffnung une einen Versuch eben.
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Gast Gast
| Thema: Re: Kennt sich damit jemand aus 20.11.12 21:05 | |
| - Gast0815 schrieb:
- alles nochmal aufzurollen , aber solange der nichts rausrücken muss kann ichs wohl vergessen.
Aber es war den Gedankenaustausch wert. Stimmt , wenn es auch sonst nix wert war , aber für den Brüller des Abends haste mal wieder unfreiwillig gesorgt |
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| Thema: Re: Kennt sich damit jemand aus | |
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| Kennt sich damit jemand aus | |
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