Jolly Roger Spezi
Anzahl der Beiträge : 2318
| Thema: Urteil: Racial Profiling ist 30.03.12 10:22 | |
| der Polizei erlaubt und ist nicht diskriminierend. Die Polizei / Bundespolizei darf also bei einer Ausweis-, oder einer anderen Kontrollen auf die Hautfarbe achten. So urteilte der Koblenzer verwaltungsgerichtshof.
Ein dunkelhäutiger Mann hatte dort geklagt, weil er sich von der Polizei bei einer Ausweiskontrolle diskriminiert sah. Er sei nur wegen seiner Hautfarbe ausgewählt worden.
Das Gericht entschied nun zugunsten des Beamten, der angab, bei Grenzkontrollen nach mögl. illegal Eingereisten oder nach Ausländern zu fahnden die möglicherweise gegen das Aufenthaltsgesetz verstießen und deshalb auch auf die Hautfarbe achten müsse. Die Richter sprachen von der "grenzpolizeilichen Erfahrungen" der Polizisten, weshalb in diesem Fall nicht von Diskriminierung zu sprechen sei.
[Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]
Warum regen sich Menscherechtler denn so auf wenns ums "Racial Profiling " geht ??????? Man kann´s ja mit der "political Correctness " auch übertreiben...... .
Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
|
|
Gast Gast
| Thema: Re: Urteil: Racial Profiling ist 30.03.12 10:30 | |
| Gutes Urteil , wenn die Beamten Verbrechen nachgehen , bei denen die Hautfarbe ein Indiz ist , dann müßen sie auch auf Grund dieses Indizes kontrollieren können .
Eine simple Ausweiskontrolle ist dabei weder diskriminierend noch gegen die Würde des Einzelnen gerichtet . Hätte der man schlicht seinen Ausweis dabei gehabt und vorgezeigt , wäre gar nix los gewesen und das ist nun mal Vorschrift in diesem Land sich in der Öffentlichkeit jederzeit ausweisen zu können .
K.K. |
|