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Rückwirkende Sicherungsverwahrung unrechtmäßig

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BeitragThema: Rückwirkende Sicherungsverwahrung unrechtmäßig   Rückwirkende Sicherungsverwahrung unrechtmäßig Empty17/12/09, 01:28 pmEine Antwort erstellen

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Sicherungsverwahrung: Niederlage für Deutschland in Straßburg

Deutschland hat mit der nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung für einen Gewaltverbrecher gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Mit diesem Urteil gab das Straßburger Gericht einem mehrfach verurteilten Verbrecher Recht. Ihm muss Deutschland nun 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Mit dieser Entscheidung widersprach der Gerichtshof für Menschenrechte dem Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter hatten die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung im Februar 2004 in einem Leiturteil gebilligt. Das absolute Rückwirkungsverbot für Strafen sei nicht auf "Maßregeln zur Besserung und Sicherung" anwendbar.

Verstoß gegen Grundrecht auf Freiheit
Der 52-jährige Kläger, ein mehrfach vorbestrafter Gewaltverbrecher, wird seit 18 Jahren im hessischen Schwalmstadt in Sicherungsverwahrung gehalten, weil er immer noch als gefährlich eingestuft wird. Seine eigentliche Strafe hätte er jedoch bereits im September 2001 verbüßt. Als er 1986 in Marburg wegen versuchten Raubmords zu fünf Jahren Haft und gleichzeitig zu einer Sicherungsverwahrung verurteilt wurde, galt für diese eine Höchstzeit von zehn Jahren. Seit 1998 ist die Sicherungsverwahrung jedoch unbegrenzt. Seine fortdauernde Sicherungsverwahrung wurde damit begründet, die Gesellschaft müsse vor dem Mann geschützt werden. Der Gerichtshof für Menschenrechte stellte hingegen einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Freiheit fest.

Sicherungsverwahrung jetzt unbegrenzt
Das Straßburger Gericht verwies darauf, dass das Gesetz über die Sicherungsverwahrung aus dem Jahre 1998 in diesem Fall nachträglich angewandt wurde. Das fragliche Gesetz verlängerte die bis dahin auf zehn Jahre begrenzte Sicherungsverwahrung. Sie kann seither auf unbegrenzte Zeit ausgedehnt werden. Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer gefällt. Dagegen können beide Parteien binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Dann kann eine Große Kammer des Straßburger Gerichts die Entscheidung überprüfen.

Wenn er "sein Recht" bekommt, dann kann er wieder, mit Geld in der Tasche, auf die Menschheit losgelassen werden. Wichtig ist nur noch, dass die Verbrecher bestens behandelt werden - die Opfer bleiben mal wieder im Regen stehen.

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