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Juristen- und Behördendeutsch:

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mex
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mex

Anzahl der Beiträge : 56286

Juristen- und Behördendeutsch: Vide
BeitragThema: Juristen- und Behördendeutsch:   Juristen- und Behördendeutsch: Empty06.10.09 7:09Eine Antwort erstellen

Nix verstehn?

Es gab einmal eine Zeit, da hat man sich über Behördensprache, Amtsschimmel und groteske Vorschriften und Erlasse lustig gemacht. Hier drei schöne Beispiele, wo man sich einfach nur fragte, ob Staatsdiener eigentlich auch ein Gehirn haben:

* "Stirbt ein Bediensteter während der Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet."
* "Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar."
* "Welches Kinder erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes."


Inzwischen ist aber längst ein Punkt erreicht, wo einem das Lachen im Halse stecken bleibt, denn mittlerweile verstehen vermutlich nicht einmal die Urheber noch, was sie da verbrechen äh, verbreiten.
.


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BeitragThema: Re: Juristen- und Behördendeutsch:   Juristen- und Behördendeutsch: Empty06.10.09 9:58Eine Antwort erstellen

Was verstehst Du unter Punkt drei nicht??
Dieser wird doch hauptsächlich im Kindergeld verwendet und betrifft lebende Kinder.
( wenn nach der Erstgeburt eine Todgeburt erfolgte, rutscht somit dir Drittgeburt an zweiter Stelle)
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BeitragThema: Re: Juristen- und Behördendeutsch:   Juristen- und Behördendeutsch: Empty06.10.09 10:16Eine Antwort erstellen

Ichwars schrieb:

Drittgeburt

Also DAS Wort muss man sich auch mal auf der Zunge zergehen lassen ... das klingt wie "dritte Wahl" oder "Ausschuss" Juristen- und Behördendeutsch: 861500

Gruß D.D.
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BeitragThema: Re: Juristen- und Behördendeutsch:   Juristen- und Behördendeutsch: Empty07.10.09 10:09Eine Antwort erstellen

Sorry DD, dieses Wort entspringt nicht meinem Wortschatz No sondern dem Beamtendeutsch aus der Wehdienstverfassung Juristen- und Behördendeutsch: 99459
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Diemax
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BeitragThema: Re: Juristen- und Behördendeutsch:   Juristen- und Behördendeutsch: Empty07.10.09 10:25Eine Antwort erstellen

Ichwars schrieb:
Was verstehst Du unter Punkt drei nicht??
Dieser wird doch hauptsächlich im Kindergeld verwendet und betrifft lebende Kinder.
( wenn nach der Erstgeburt eine Todgeburt erfolgte, rutscht somit dir Drittgeburt an zweiter Stelle)

Hallo Ichwars,

wenn ich also 10 Kinder geboren habe und alle 9 davor sterben dann habe ich nur ein Kind?

Ich finde die Leistung der Frau sollte dabei auch gewürdigt werden und das Kindergeld für das 10. gezahlt werden Laughing Laughing Laughing

Ich weiß aber das du recht hast, es ist so im Beamtendeutsch und bei einem Todesfall rückt das nächste Kind zurück.

Juristen- und Behördendeutsch: 321531 Juristen- und Behördendeutsch: 321531 Juristen- und Behördendeutsch: 321531
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