Herrmann Foren-Ass
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| Thema: Vier Monate nach Haftentlassung sticht Eritreer erneut zu 19.10.24 11:37 | |
| - Zitat :
- Ein polizeibekannter Intensivstraftäter hat nur vier Monate nach seiner Entlassung aus der Haft erneut einen Menschen mit einem Messer schwer verletzt. Der Mann aus Eritrea gilt bis zum endgültigen Urteil als „geduldet“ und kann nicht abgeschoben werden.
Bamf verhängt Abschiebeverbot Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat den „Schutzstatus als Asylsuchenden“ widerrufen, jedoch gleichzeitig ein Abschiebeverbot verhängt. Der 29-Jährige legte sofort Beschwerde gegen die Entscheidung des Bamf ein, weshalb er bis zum endgültigen Urteil als „geduldet“ gilt und nicht abgeschoben werden kann.
Man sollte nicht immer gleich eine Abschiebung in Betracht ziehen ,es könnte doch sein bei einer gezielten Hilfe bei der Integration kann er möglicherweise noch ein Mitglied in unserer Gesellschaft werden .Eritrea ist sowieso kein sicheres Herkunftsland und wer weiß schon, was ihn dort alles droht .Wir sollten an unseren christlichen Glauben schon festhalten . .
Vergebung ist das erste Anzeichen von Altersschwäche |
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camina Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 63280
| Thema: Re: Vier Monate nach Haftentlassung sticht Eritreer erneut zu 19.10.24 15:27 | |
| am besten in Watte packen .
***************************************************************** wahrhaft weise ist, wer mehr Träume in seiner Seele hat, als die Realität zerstören kann |
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Crapule Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 30486
| Thema: Re: Vier Monate nach Haftentlassung sticht Eritreer erneut zu 19.10.24 21:53 | |
| - Herrmann schrieb:
Man sollte nicht immer gleich eine Abschiebung in Betracht ziehen ,es könnte doch sein bei einer gezielten Hilfe bei der Integration kann er möglicherweise noch ein Mitglied in unserer Gesellschaft werden .Eritrea ist sowieso kein sicheres Herkunftsland und wer weiß schon, was ihn dort alles droht .Wir sollten an unseren christlichen Glauben schon festhalten . Wer so kriminell ist, hat sein Aufenthaltsrecht verwirkt und muß umgehend abgeschoben werden. Ein Intensivstraftäter muß gleich nach der Haftentlassung abgeschoben werden, egal was ihn in seiner Heimat erwartet. Der Schutz der eigenen Bevölkerung ist wichtiger. .
"Ein Mann, der die Wahrheit spricht, braucht ein schnelles Pferd".
chin. Sprichwort, Konfuzius. |
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Izinyoka Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 14935
| Thema: Re: Vier Monate nach Haftentlassung sticht Eritreer erneut zu 20.10.24 12:18 | |
| Vollkommen deiner Meinung Olli.Wer Asyl sucht sollte keine Straftaten verüben sondern sich in der neuen Gesellschaft eingliedern.Straftäter müssten das Recht auf Asyl und Aufenthalt entzogen werden. .
Wahnsinn ist, immer das gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.(Albert Einstein) |
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