Luna Admin
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| Thema: Gesetz gegen Kostenfallen 16.08.19 21:22 | |
| Bundesjustizministerin Lambrecht will die Laufzeit von Verträgen für bestimmte Dienstleistungen auf ein Jahr begrenzen. Die Kündigungsfrist soll auf einen Monat sinken, eine automatische Verlängerung soll statt 12 dann maximal 3 Monate betragen. Verträge sollen künftig nicht mehr fernmündlich zustande kommen, sondern müssen schriftlich bestätigt werden. Es geht zum Beispiel um Verträge für Mobilfunk, Gas- und Strom, Fitnessstudios oder Zeitungs-Abonnements. Mit der Gesetzesänderung soll betrügerischen Geschäftsmodellen und Kostenfallen ein Riegel vorgeschoben werden.
Bei der Wirtschaft stoßen diese Pläne auf Kritik. Wenn die Verbraucher nicht mehr Wahl hätten, Ein- oder Zweijahresverträge abzuschließen, würde dies zwangsläufig zu einem Preissprung führen. Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft bemängelte, dass die Angebotsvielfalt für die Kunden zu sehr eingeschränkt würde. Die Zeitungsverlage betonten, bei einem Wegfall des Zweijahres-Abonnements fehle den Unternehmen die Planungssicherheit.
Für mich endlich ein Schritt in die richtige Richtung. .
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
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