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mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Menschenrechte Sa 17 Nov 2018 - 18:02 | |
| Angela Andersen und Claus Kleber sind auf diesem Gebiet sehr aktiv, nur überlge ich was sind das für Rechte?
Hast du eine Erklärung ? .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
| | | Brian AZUBI
Anzahl der Beiträge : 383
| Thema: Re: Menschenrechte Sa 17 Nov 2018 - 18:12 | |
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Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948) besteht aus 30 Artikeln,
beschlossen von den Vereinten Nationen. Präambel
Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, dass einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,
da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,
da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,
da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Men-schenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,
da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,
da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,
verkündet die Generalversammlung
diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten. Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit)
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen. Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse*, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist. Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Artikel 4 (Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels)
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten. Artikel 5 (Verbot der Folter)
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Artikel 6 (Anerkennung als Rechtsperson)
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden. Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung. Artikel 8 (Anspruch auf Rechtsschutz)
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden. Artikel 9 (Schutz vor Verhaftung und Ausweisung)
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden. Artikel 10 (Anspruch auf faires Gerichtsverfahren)
Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht. Artikel 11 (Unschuldsvermutung)
Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.
Artikel 12 (Freiheitssphäre des Einzelnen)
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen. Artikel 13 (Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit)
Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
Artikel 14 (Asylrecht)
Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.
Artikel 15 (Recht auf Staatsangehörigkeit)
Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.
Artikel 16 (Eheschließung, Familie)
Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse*, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
Artikel 17 (Recht auf Eigentum)
Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen. Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Artikel 20 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit)
Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
Artikel 21 (Allgemeines und gleiches Wahlrecht)
Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.
Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit)
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind. Artikel 23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn)
Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.
Artikel 24 (Recht auf Erholung und Freizeit)
Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub. Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)
Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Artikel 26 (Recht auf Bildung)
Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen* oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.
Artikel 27 (Freiheit des Kulturlebens)
Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.
Artikel 28 (Soziale und internationale Ordnung)
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können. Artikel 29 (Grundpflichten)
Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.
Artikel 30 (Auslegungsregel)
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
Quelle: UN Department for General Assembly and Conference Management German Translation Service (Stand: 30.10.2009) [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] |
| | | mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Menschenrechte Sa 17 Nov 2018 - 18:47 | |
| danke, es ist komplett dargestellt, da wird nicht mehr viel kommen- oder sind da schon Verstöße geahndet worden
.
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
| | | Izinyoka Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 14893
| Thema: Re: Menschenrechte Sa 17 Nov 2018 - 21:38 | |
| hoert sich alles schoen und gut an, aber wie steht es mit der Umsetzung in den 195 Nationen der Erde?Gelten die Menschenrechte auch fuer die IS und Boko Haram sowie andere terroristische Gruppierungen? Meine Meinung ist: in den Laendern wo man beklagt das die Menschenrechte nicht eingehalten warden, aktuell Tansania, sollten nicht die Laender/Regierungen bestraft werden sondern die Bedingungen verbessert werden das auch diese Laender vermehrt auf die Menschenrechte achten koennen.Menschenrechte koennen nur eingefordert werden wo die Grundlagen dafuer vorhanden sind. .
Don't count your chicken before they hatched |
| | | mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Menschenrechte So 18 Nov 2018 - 10:14 | |
| Derphilippinische Staatschef Duderte verletzt sogar systematisch die Menschenrechte - aber nichts geschieht.
Ich überlege schon was die Aktion Menschenrechte so gut es sich auch anhört sie bringen nichts, wenn keine Maßnahmen eingeleitet werden sie durchzusetzen. .
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| | | Max van Maier Experte
Anzahl der Beiträge : 8515
| Thema: Re: Menschenrechte So 18 Nov 2018 - 10:28 | |
| - mex schrieb:
- Derphilippinische Staatschef Duderte verletzt sogar systematisch die Menschenrechte - aber nichts geschieht.
Ich überlege schon was die Aktion Menschenrechte so gut es sich auch anhört sie bringen nichts, wenn keine Maßnahmen eingeleitet werden sie durchzusetzen. Was willst du den tun, mex? Mach doch mal nen Vorschlag! .
Fight Ukraine! Fight! |
| | | Izinyoka Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 14893
| Thema: Re: Menschenrechte So 18 Nov 2018 - 10:30 | |
| Was sollte denn geschehen? Halten islamische Laender denn die Menschenrechte ein? Oder haben wirtschaftliche Interessen einen hoeheren Wert als Menschenrechte(siehe Fall Khashoggi) Tansania wurde sofort verurteilt wegen Verletzung der Menschenrechte, aber bei Saudi Arabien wird nur herumgedramst, um den heissen Brei herumgeredet.Obwohl die CIA sagt sie ist ueberzeugt das der Prinz Salman der Auftraggeber ist. Da sieht man schon inwieweit die Menschenrechte angewendet werden. .
Don't count your chicken before they hatched |
| | | Max van Maier Experte
Anzahl der Beiträge : 8515
| Thema: Re: Menschenrechte So 18 Nov 2018 - 10:45 | |
| - Izinyoka schrieb:
- Was sollte denn geschehen?
Das war meine Frage! .
Fight Ukraine! Fight! |
| | | mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Menschenrechte So 18 Nov 2018 - 10:48 | |
| - Max van Maier schrieb:
- mex schrieb:
- Derphilippinische Staatschef Duderte verletzt sogar systematisch die Menschenrechte - aber nichts geschieht.
Ich überlege schon was die Aktion Menschenrechte so gut es sich auch anhört sie bringen nichts, wenn keine Maßnahmen eingeleitet werden sie durchzusetzen. Was willst du den tun, mex? Mach doch mal nen Vorschlag! Auch wenn ich die Menschenrechte nicht verfasst habe - Jedes Land kann alle Importe-Exporte zu die Nation aussetzen die sich nicht an die Gesetze halten, eine spontane Lösung von mir .
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| | | Max van Maier Experte
Anzahl der Beiträge : 8515
| Thema: Re: Menschenrechte So 18 Nov 2018 - 10:52 | |
| - mex schrieb:
Auch wenn ich die Menschenrechte nicht verfasst habe - Jedes Land kann alle Importe-Exporte zu die Nation aussetzen die sich nicht an die Gesetze halten, eine spontane Lösung von mir Und du meinst, damit würde sich alles ändern?
Im zweiten Weltkrieg hat kaum noch eine Nation mit Deutschland Handel getrieben. Was hats gebracht?
Nur ein Beispiel. In fast allen Ölfördernationen gibt es Menschenrechtsverstöße. Also, lass uns alle Ölimporte boykottieren. Gute Idee? .
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| | | mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Menschenrechte So 18 Nov 2018 - 10:56 | |
| - Max van Maier schrieb:
- mex schrieb:
Auch wenn ich die Menschenrechte nicht verfasst habe - Jedes Land kann alle Importe-Exporte zu die Nation aussetzen die sich nicht an die Gesetze halten, eine spontane Lösung von mir Und du meinst, damit würde sich alles ändern?
Im zweiten Weltkrieg hat kaum noch eine Nation mit Deutschland Handel getrieben. Was hats gebracht?
Nur ein Beispiel. In fast allen Ölfördernationen gibt es Menschenrechtsverstöße. Also, lass uns alle Ölimporte boykottieren. Gute Idee? dann stellt sich die Frage: was bringen solche Gesetze oder Vereinbarungen wenn sie nicht durchführbat sind? .
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| | | Izinyoka Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 14893
| Thema: Re: Menschenrechte So 18 Nov 2018 - 11:37 | |
| Sie sind nur ein Papiertiger, wie Max schon anmerkte ein Boykott Saudi Arabiens bringt nichts zumal in allen islamischen Laendern die Menschenrechte mit fuessen getreten werden.Solange es Schariastaaten gibt ist es vergebens darauf zu beharren, solange es Armut gibt ist es vergebens Laender dazu aufzufordern die Menschenrechte einzufordern(Kinderarbeit, Frauenrechte, Homosexuellen Rechte usw)
Menschenrechte sind nur anwendbar in Gesellschaften die sich dazu entwickelt haben.Aber eben diese Nationen scheren sich nicht um die Natur, ignorieren das Bodenschaetze endlich sind, scheren sich ein Deibel um die kommenden Generationen.Wofuer die Natur Millionen von Jahren brauchte um zu formen(Erdoel, Kohle, Eisen usw)wird innerhalb 200 Jahren verbraucht, gepluendert.Ist es nicht ein Menschenrecht unsere Erde so zu behandeln das Menschen so lange wie moeglich darauf wohnen koennen? .
Don't count your chicken before they hatched |
| | | FreundlicheUserin Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 12644
| Thema: Re: Menschenrechte So 18 Nov 2018 - 12:04 | |
| In der guten alten Zeit wurden faschistische Regimes als Bollwerke gegen den Kommunismus gehätschelt. Die Ausrede gilt längst nicht mehr. Nun plärrt "die freie Welt" wogegen eigentlich? Gegen Drogen? Gegen den Islamismus? Hä? |
| | | Herrmann Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 21558
| Thema: Re: Menschenrechte So 18 Nov 2018 - 13:19 | |
| Nie nächste Frage ,warum beschäftigen wir uns mit Menschenrechten ,ist doch vergebene Mühe .Aber klar ,Deutschland muß da seine Stimme erheben als wichtigste Nation der Welt und einmischen in die inneren Angelegenheiten anderer Länder haben schon immer positive Ergebnisse gebracht . .
Vergebung ist das erste Anzeichen von Altersschwäche |
| | | Max van Maier Experte
Anzahl der Beiträge : 8515
| Thema: Re: Menschenrechte So 18 Nov 2018 - 16:48 | |
| - Izinyoka schrieb:
- Sie sind nur ein Papiertiger, wie Max schon anmerkte ein Boykott Saudi Arabiens bringt nichts zumal in allen islamischen Laendern die Menschenrechte mit fuessen getreten werden.Solange es Schariastaaten gibt ist es vergebens darauf zu beharren, solange es Armut gibt ist es vergebens Laender dazu aufzufordern die Menschenrechte einzufordern(Kinderarbeit, Frauenrechte, Homosexuellen Rechte usw)
Menschenrechte sind nur anwendbar in Gesellschaften die sich dazu entwickelt haben.Aber eben diese Nationen scheren sich nicht um die Natur, ignorieren das Bodenschaetze endlich sind, scheren sich ein Deibel um die kommenden Generationen.Wofuer die Natur Millionen von Jahren brauchte um zu formen(Erdoel, Kohle, Eisen usw)wird innerhalb 200 Jahren verbraucht, gepluendert.Ist es nicht ein Menschenrecht unsere Erde so zu behandeln das Menschen so lange wie moeglich darauf wohnen koennen? Ich spreche nicht nur von islamischen Ländern. Menschenrechtsverletzungen gibt es in fast allen Staaten. Bei den einen mehr, bei den anderen weniger. Auch bei uns in Europa, in den USA, in Russland, usw. werden Menschenrechte immer öfter mit Füßen getreten. Es gibt da sehr ausführliche Studien und Berichte vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, von Amnesty International und etlichen anderen Organisationen drüber. Z.B dürfen gemäß neuem Polizeiaufgabengesetz in Bayern, Verdächtige ohne Anklage oder Gerichtsverfahren inhaftiert werde. Ähnliche Gesetze gibts es in Spanien, Frankreich, GB und einigen anderen EU-Staaten. Es ist allerdings leichter mit dem Finger auf die anderen zu zeigen.
Ich halte die Resolution über die Menschenrechte im übrigen nicht für einen Papiertiger. Das schrieb ich nirgends. Jedoch wurde dort ein klares Ziel formuliert. Ziel ist es, in allen Staaten die Einhaltung der Menschenrechte zu erreichen. Natürlich wird man das nie schaffen. Wenn man aber in 70 %, 80 % oder vielleicht irgendwann mal in 90 % der Staaten dieses Ziel erreicht, dann ist es doch ein toller Erfolg.
Die meissten Menschen setzen sich Ziele im Leben. Im privaten Bereich, aber auch im beruflichen Bereich. Wer viel erreichen möchte, der wird sich sehr hohe Ziele setzen. Erreicht er die aber nur knapp oder nur zu einem Großteil, dann ist es fast immer dank der hohen Zielsetzung ein großer Erfolg.
Auch in vielen Unternehmen wird das so gehandhabt. Wir haben z.B. im Mai diesen Jahres ein sehr hohes Ziel festgesetzt. Nämlich innerhalb von 5 Jahren den Unsatz zu verdreifachen. Das ist ein Wert, der in Industrieunternehmen eher unwahrscheinlich ist. Solche Zahlen erreichen vielleicht Startups in der IT-Branche, selten jedoch jemand aus unserer Branche. Trotzdem werden wir alles dransetzen und dieses hoch gesteckte Ziel zu erreichen. Wenn aber in 5 Jahren anstatt einer Verdreifachung nur eine Verdoppelung oder eine Steigerung auf das zweieinhalbfache steht, ist das schon ein Mega-Erfolg. Ziele sollte man immer sehr hoch ansetzen, sonst wird man schnell träge und ruht sich auf kleinen Erfolgen aus. In diesem Zusammhang solltest du die Resolution über die Menschenrechte sehen. .
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| | | Izinyoka Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 14893
| Thema: Re: Menschenrechte So 18 Nov 2018 - 18:55 | |
| Auch Herr John Magufuli(Tansania) hat sich hohe Ziele fuer sein Land gesetzt.Die sind zwar anders geartet wie in einem privaten Unternehmen aber wenn er erfolgreich sein sollte kann man sicherlich mit ihm ueber Menschenrechte reden. .
Don't count your chicken before they hatched |
| | | Herrmann Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 21558
| Thema: Re: Menschenrechte So 18 Nov 2018 - 21:08 | |
| Über Nenschenrechte wird viel zu viel gefaselt hatten z.B. Bürger in der ehemaligen DDR einen Grund eine Revolution zu starten und warum klappt das nicht in Bolivien ,Mexiko ,Irak ,Syrien ,Somalia ,Indonesien ? Sind die Bürger dort um vieles blöder oder wollen sie ihren Gott nicht weh tun? .
Vergebung ist das erste Anzeichen von Altersschwäche |
| | | Herrmann Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 21558
| Thema: Re: Menschenrechte So 18 Nov 2018 - 21:34 | |
| - Herrmann schrieb:
- Über Nenschenrechte wird viel zu viel gefaselt hatten z.B. Bürger in der ehemaligen DDR einen Grund eine Revolution zu starten und warum klappt das nicht in Bolivien ,Mexiko ,Irak ,Syrien ,Somalia ,Indonesien ? Sind die Bürger dort um vieles blöder oder wollen sie ihren Gott nicht weh tun?
- Zitat :
- 17 Festnahmen
Polizeieinsatz in Asylunterkunft eskaliert Großeinsatz in Asylunterkunft in Stephansposching: Bei der Abschiebung eines 29-Jährigen brechen Tumulte aus. Die Polizei muss sich zunächst zurückziehen, 17 Festnahmen folge.Der Bayerische Flüchtlingsrat kritisierte auf Nachfrage den Polizeieinsatz als "völlig überzogen". Es könne nicht sein, dass bei jeder geplanten Abschiebung von Einzelpersonen eine Hundertschaft der Polizei anrücke, sagte ein Sprecher Auch hier werden masiv die Menschenrechte verletzt ,scheinbar ist das bei deutschen Behörden gang und gäbe . .
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