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Autor | Nachricht |
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Izinyoka Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 14893
| Thema: Re: Beamtenstatus 18.01.18 18:52 | |
| wenn das Militaer streikt dann ist dieses ein Militaerputsch .
Don't count your chicken before they hatched |
| | | mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Beamtenstatus 18.01.18 19:23 | |
| - Izinyoka schrieb:
- wenn das Militaer streikt dann ist dieses ein Militaerputsch
darüber kann man sich Gedanken machen
aus meiner Sicht - der Streik und die Gewerkschaft - bringt das überhaupt einen Vorteil? .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
| | | Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35880
| Thema: Re: Beamtenstatus 18.01.18 21:30 | |
| - Knurro-Knurreck schrieb:
- Luna schrieb:
- In dem Fall geht es ja um Lehrer die auf ihr Streikrecht beharren. So viel ich weiß werden seit langer Zeit schon kaum noch Lehrer beamtet. Es hat seine Gründe Menschen im Staatsdienst zu beamten, wobei immer weniger im Staatsdienst stehende diese Vorteile zugestanden bekommen. Nicht nur im Verdienst und den Abgaben gibt es deutliche Unterschiede zum regulären Arbeitnehmer. Auch die Rechten und Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber sind unterschiedlich.
Beamte sind unkündbar, selbst wenn sie sich nicht angemessen verhalten. Verhält sich dagegen der Arbeitnehmer in der Wirtschaft nicht angemessen, führt dies zu einer Abmahnung. Kann man dem Arbeitnehmer zum Beispiel einen Diebstahl nachweisen, ist das ein berechtigter Grund zur fristlosen Kündigung. Beamte sind als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst dafür in der Meinungsfreiheit eingegrenzt. Dazu gehört auch, dass den Beamten das Streiken untersagt ist. Wenn jetzt Beamte streiken wollen sollten sie zuvor aus dem Beamtentum entlassen werden.
Eine etwas eigenartige Vorstellung vom deutschen Beamtentum ... Was ist falsch daran .
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
| | | Tourist verstorben
Anzahl der Beiträge : 52237
| Thema: Re: Beamtenstatus 18.01.18 22:46 | |
| Na ja, Fakt ist ja, daß die Polizei X-Überstunden vor sich hinschiebt und es ist keine Hilfe in Sicht, man will eben sparen, und wie immer auf den Rücken der kleinen Leute, daß die Bürger quasi schutzlos sind, ist inzwischen ja wohl allen bekannt. Wenn die Bürger dann versuchen, sich zu bewaffnen ohne eine Genehmigung einzuholen, werden sie bestraft. Also schreit man um Hilfe, doch die Polizei kommt erst, wenn die Gefahr vorbei ist, denn sie darf vorher eine erkennbare Gefahr nicht verhindern, erst muß da ein Toter liegen, dann aber, ja dann sind sie da, um festzustellen, daß es Flüchtlinge waren, die sich nur ihrer Haut wehrten, das läuft dann meistens ins Leere. Da es so gehandhabt wird, wird auch die Polizei mal sauer und sie versuchen es eben mit Streik, den sie aber ja nicht machen dürfen, obwohl die Polizei eine Polizeigewerkschaft hat, der ich auch mal angehörte. Ja das ist das Dilemma, es muß doch möglich sein, dem mal abzuhelfen. Um Vorschläge wird gebeten.
In Bremen hilft man sich da, indem man die Polizisten zu Kommissaren macht, hört sich toll an, aber ich glaube, die Bezahlung ist die eines Polizeimeisters, wenn es hoch kommt. .
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| | | Knurro-Knurreck Experte
Anzahl der Beiträge : 6874
| Thema: Re: Beamtenstatus 25.01.18 8:31 | |
| - Luna schrieb:
Was ist falsch daran Weder ist der Beamte unkündbar (Entfernung aus dem Dienst), noch ist er in seiner Meinungsfreiheit eingeschränkt. Google mal BBG. |
| | | Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35880
| Thema: Re: Beamtenstatus 25.01.18 20:52 | |
| - Knurro-Knurreck schrieb:
- Luna schrieb:
Was ist falsch daran Weder ist der Beamte unkündbar (Entfernung aus dem Dienst), noch ist er in seiner Meinungsfreiheit eingeschränkt. Google mal BBG. Bei Verlust der Beamtenrechte nach Verurteilung -wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr -wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit oder, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Hauptamt bezieht, Bestechlichkeit strafbar ist, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten.
Insofern sagt man ja der Beamte müsste mindestens goldene Löffel klauen.
Nach § 61 heißt es: Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen. Sie haben das ihnen übertragene Amt uneigennützig nach bestem Gewissen wahrzunehmen. Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert.
.
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| | | Knurro-Knurreck Experte
Anzahl der Beiträge : 6874
| Thema: Re: Beamtenstatus 25.01.18 21:24 | |
| - Luna schrieb:
Bei Verlust der Beamtenrechte nach Verurteilung -wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr -wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit oder, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Hauptamt bezieht, Bestechlichkeit strafbar ist, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten.
Insofern sagt man ja der Beamte müsste mindestens goldene Löffel klauen.
Nach § 61 heißt es: Beamtinnen und Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen. Sie haben das ihnen übertragene Amt uneigennützig nach bestem Gewissen wahrzunehmen. Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert.
Ja also. Das sag‘ ich doch. Da steht nichts davon, dass der Beamte alles gutheißen und verteidigen muss, was die Rgierung will. |
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