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Grundregel StVO

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mex
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BeitragThema: Grundregel StVO    Grundregel StVO  Empty19.06.17 9:31Eine Antwort erstellen

sagt aus: Jeder Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr hat sich...... Warum werden heute Unterschiede gemacht? Beim Auto wird nicht nur der Fahrer kontrolliert -jede Beleuchtung muß perfekt sein - sonst ... Beim Fahrrad war es zu meiner Zeit auch so, wehe die Birne vom Rückstrahler war defekt- 5.-Dm war die Strafe. Heute sehe ich selten ein Fahrrad das überhaupt über eine Beleuchtungseinrichtung verfügt. Um die 11kg Grenze einzuhalten wird sogar auf das Schutzblech und und und verzichtet. In Breisach ist eine Geschwindigkeitsgrenze 20km/h vorgeschrieben - ein Auto wird von Radfahrern laufend überholt

das Wort "Jeder" hat wohl eine neue Bedeutung bekommen
.


Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen.
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BeitragThema: Re: Grundregel StVO    Grundregel StVO  Empty19.06.17 9:40Eine Antwort erstellen

mex schrieb:
sagt aus: Jeder Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr hat sich...... Warum werden heute Unterschiede gemacht? Beim Auto wird nicht nur der Fahrer kontrolliert -jede Beleuchtung muß perfekt sein - sonst ... Beim Fahrrad war es zu meiner Zeit auch so, wehe die Birne vom Rückstrahler war defekt- 5.-Dm war die Strafe. Heute sehe ich selten ein Fahrrad das überhaupt über eine Beleuchtungseinrichtung verfügt. Um die 11kg Grenze einzuhalten wird sogar auf das Schutzblech und und und verzichtet. In Breisach ist eine Geschwindigkeitsgrenze 20km/h vorgeschrieben - ein Auto wird von Radfahrern laufend überholt

das Wort "Jeder" hat wohl eine neue Bedeutung bekommen


Klaus, wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter, die Polizei ist schon lange überfordert,
weil sie zu jedem Scheiß herangezogen wird, obwohl die Personaleinsparung diese
Belastung gar nicht hergibt.
Also kann man über die Stränge springen, erwischt werden ist dann nur Pech. Grundregel StVO  521438 Grundregel StVO  77138
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Drum fürchte Gott und scheue niemand.
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BeitragThema: Re: Grundregel StVO    Grundregel StVO  Empty19.06.17 9:55Eine Antwort erstellen

Tourist schrieb:


Klaus, wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter, die Polizei ist schon lange überfordert,
weil sie zu jedem Scheiß herangezogen wird, obwohl die Personaleinsparung diese
Belastung gar nicht hergibt.
Also kann man über die Stränge springen, erwischt werden ist dann nur Pech. Grundregel StVO  521438 Grundregel StVO  77138

Beim Auto schaffen sie das noch - schon beim Motorrad wird schon Zurückhaltung praktiziert
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BeitragThema: Re: Grundregel StVO    Grundregel StVO  Empty19.06.17 14:48Eine Antwort erstellen

mex schrieb:


Beim Auto schaffen sie das noch - schon beim Motorrad wird schon Zurückhaltung praktiziert


...und Fußstreifen gibt es wohl gar nicht mehr Grundregel StVO  77138
.


Drum fürchte Gott und scheue niemand.
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BeitragThema: Re: Grundregel StVO    Grundregel StVO  Empty19.06.17 15:13Eine Antwort erstellen

das muß man alles nicht so eng sehen, wozu Licht am Fahrrad wenn man nur tagsüber fährt?Und wer wagt sich als Fußgänger noch abends im Dunkeln auf die Strasse?
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BeitragThema: Re: Grundregel StVO    Grundregel StVO  Empty19.06.17 15:31Eine Antwort erstellen

Izinyoka schrieb:
das muß man alles nicht so eng sehen, wozu Licht am Fahrrad wenn man nur tagsüber fährt?Und wer wagt sich als Fußgänger noch abends im Dunkeln auf die Strasse?

dann braucht man beim Auto ja auch nicht kontrollieren, wenn man überlastet ist Grundregel StVO  3215
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BeitragThema: Re: Grundregel StVO    Grundregel StVO  Empty19.06.17 18:44Eine Antwort erstellen

nö, nicht wirklich notwendig, siehe Namibia: kein TüV, kaum Kontrollen, wenige Blitzer; und trotzdem funktioniert es.Diejenigen die sich nicht an die Gesetzesvorgaben halten sind gleichzeitig auch die meisten Opfer.Wer sein Auto mit Personen ueberlädt muss sich nicht wundern wenn ein Reifen platzt und er die Kontrolle uebers Auto verliert.In meinen Fahrzeugpapieren für den VW Polo, 1,4l steht: zugelassen bis zu 12 Personen! Ich lade aber trotzdem nur entweder 4 Erwachsene zu oder 7 Kinder bis 8 jahren:-)
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