mex verstorben
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| Thema: Gleichheit 23.05.13 10:38 | |
| ist wohl nicht in jeder Sparte groß geschrieben- zur Zeit wollen sie die Promillegrenze der Radfahrer von 1,6 senken. Ich verstehe das ganze nicht - im §1 steht geschrieben jeder Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr- warum wird für das gleiche Vergehen unterschiedlich geahndet .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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Tourist verstorben
Anzahl der Beiträge : 52237
| Thema: Re: Gleichheit 23.05.13 10:53 | |
| - mex schrieb:
- ist wohl nicht in jeder Sparte groß geschrieben- zur Zeit wollen sie die Promillegrenze der Radfahrer von 1,6 senken.
Ich verstehe das ganze nicht - im §1 steht geschrieben jeder Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr- warum wird für das gleiche Vergehen unterschiedlich geahndet Ja Klaus, ein Radfahrer bis 1,6 pro mille merkt wenn er vom Rad fällt, ein Autofahrer ist ja da schon im Halbschlaf und erfährt erst von Petrus, daß er nicht mehr heim kommt.
So mußt du das bewerten.
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Drum fürchte Gott und scheue niemand. [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.]
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Luna Admin
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| Thema: Re: Gleichheit 23.05.13 11:26 | |
| Mit 1,6 Promille Alkohol im Blut wird auch ein Fahrradfahrer nicht sicher mehr am Verkehr teilnehmen können. Für Autofahrer gilt die Grenze von 1,1 als absolut fahruntüchtig, sicher trifft das auch auf Fahrradfahrer zu. Allerdings darf auch nur straffrei radeln, wer nicht mit unsicherer Fahrweise auffällt und keinen Unfall baut. Auch mit weniger Alkohol im Blut kann der Fahrradfahrer belangt werden, im Einzelfall sogar schon ab 0,3 Promille. Führerscheinentzug droht aber nur Autofahrern die mit dem Rad unterwegs sind, ich glaube ein Fahrradentzug ist nicht vorgesehen, auch irgendwie ungerecht .
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
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mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Gleichheit 23.05.13 11:34 | |
| - Tourist schrieb:
- mex schrieb:
- ist wohl nicht in jeder Sparte groß geschrieben- zur Zeit wollen sie die Promillegrenze der Radfahrer von 1,6 senken.
Ich verstehe das ganze nicht - im §1 steht geschrieben jeder Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr- warum wird für das gleiche Vergehen unterschiedlich geahndet Ja Klaus, ein Radfahrer bis 1,6 pro mille merkt wenn er vom Rad fällt, ein Autofahrer ist ja da schon im Halbschlaf und erfährt erst von Petrus, daß er nicht mehr heim kommt.
So mußt du das bewerten.
dann ist das kein Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr- und wenn der bei roter Ampel die Straße überquert ist das nicht ganz so rot .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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