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Autor | Nachricht |
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mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Kündigungen 24.06.12 20:01 | |
| erhielten 100 Mitarbeiter der Hamburger Endo-Klinik mit der Begründung durch die Teilnahme an dem Streik wurden vertragliche Leistungen nicht erbracht.
Verdi meint dazu wir haben große Zweifel ob die Kündigungen rechtswirksam sind, ich meine sie wurden ja nicht zum Streiken eingestellt.
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Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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Gast Gast
| Thema: Re: Kündigungen 24.06.12 20:04 | |
| Aus dem vollgefressenen Bauch heraus sage ich, es gibt ein Streikrecht und ein Streik darf kein Kündigungsgrund sein. Das hätte anders formuliert werden müssen. Außerdem war ja eine "Notversorgung" gewährleistet.
Edit: Ein i zuviel
Zuletzt von Daisy Dösig am 24.06.12 20:54 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Crapule Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 30536
| Thema: Re: Kündigungen 24.06.12 20:46 | |
| - mex schrieb:
- erhielten 100 Mitarbeiter der Hamburger Endo-Klinik mit der Begründung durch die Teilnahme an dem Streik wurden vertragliche Leistungen nicht erbracht.
Verdi meint dazu wir haben große Zweifel ob die Kündigungen rechtswirksam sind, ich meine sie wurden ja nicht zum Streiken eingestellt.
[Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] Hallo Klaus,
und ich meine, es gibt ein Streikrecht. Wo kommen wir denn hin, wenn wegen einem eintägigen Streik gekündigt wird. Da kann man nur hoffen, dass Arbeitsgerichte die Kündigungen für unwirksam erklären.
Gruß Oli .
"Ein Mann, der die Wahrheit spricht, braucht ein schnelles Pferd".
chin. Sprichwort, Konfuzius. |
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mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Kündigungen 24.06.12 20:51 | |
| - Crapule schrieb:
- mex schrieb:
- erhielten 100 Mitarbeiter der Hamburger Endo-Klinik mit der Begründung durch die Teilnahme an dem Streik wurden vertragliche Leistungen nicht erbracht.
Verdi meint dazu wir haben große Zweifel ob die Kündigungen rechtswirksam sind, ich meine sie wurden ja nicht zum Streiken eingestellt.
[Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] Hallo Klaus,
und ich meine, es gibt ein Streikrecht. Wo kommen wir denn hin, wenn wegen einem eintägigen Streik gekündigt wird. Da kann man nur hoffen, dass Arbeitsgerichte die Kündigungen für unwirksam erklären.
Gruß Oli ich finde es unfair- wenn der Arbeitgeber nur Wünsche erfüllen darf - egal ob er es sich leisten kann oder nicht .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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palim Forengigant/in
Anzahl der Beiträge : 80052
| Thema: Re: Kündigungen 24.06.12 21:13 | |
| Mir kommt die Äußerung von Verdi etwas schwammig vor. Hoffentlich setzen sie sich jetzt für die Entlassenen voll ein. [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] .
[Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] palim Du kannst das Leben weder verlängern noch verbreitern, nur vertiefen. Gorch Fock |
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Jolly Roger Spezi
Anzahl der Beiträge : 2318
| Thema: Re: Kündigungen 25.06.12 14:20 | |
| Typisch Presse .... erstmal voll auch die "Fresse" des Unternehmens...Hintergründe sind aber keine aus dem Artikel zu erfahren
So hab ich mir das mal vor einer Klausur über Arbeitsrecht notiert ...
Die Bedingungen für einen rechtmäßigen Streik sind: •Der Streik wird von einer Gewerkschaft ausgerufen •Der gültige Tarifvertrag ist ausgelaufen oder läuft aus •Der Arbeitgeber ist an den Tarifvertrag gebunden. Das ist nur der Fall, wenn er Mitglied in einem Arbeitgeberverband ist •Der Arbeitsvertrag muss auf den Tarifvertrag hinweisen, damit dieser gilt. •Die Tarifverhandlungen sind offiziell gescheitert •Der Schlichtungsspruch einer neutralen Schlichtungskommission wurde abgelehnt. Die Friedenspflicht erlischt damit •Ein Streikbeschluss des Hauptvorstands der Gewerkschaft liegt vor. Dazu wird vorab eine Urabstimmung bei den Gewerkschaftsmitgliedern durchgeführt. Ein Streik wird ausgerufen, wenn mindestens 75 Prozent der Mitglieder dafür votieren •Der Arbeitskampf wird fair ausgetragen. Dazu zählen die Einrichtung von Notdiensten, der gewährleistete Ab- und Antransport, die Nichtbehinderung von Streikbrechern und die Berücksichtigung wirtschaftlicher Belange - also kein Streik bis zur Insolvenz
Treffen diese Bedingungen nicht zu, handelt es sich um Warnstreiks oder um kurze Arbeitsniederlegungen, wilde oder selbstständige Streiks und Sympathiestreiks oder Solidaritätsstreiks . Ein wilder Streik liegt vor, wenn keine Gewerkschaft sich beteiligt. Werden Arbeitnehmer durch Mitglieder einer anderen Gewerkschaft unterstützt, spricht man von einem Sympathiestreik. Diese Streikarten sind rechtswidrig und der Arbeitsvertrag wird vom Arbeitnehmer gebrochen. Der Arbeitgeber kann daher auf Leistungserfüllung bestehen, eine Abmahnung aussprechen und danach das Arbeitsverhältnis kündigen und sogar auf Schadenersatz klagen. Bei einem rechtswidrigen Streik von mehr als 1 Monat, erlischt die Mitgliedschaft des Versicherungspflichtigen in der Krankenversicherung.
Also bevor man über den Arbeitgeber herfällt und wieder die "Betroffenheitsheuchelgeigen" spielen läßt, sollte man mal recherchieren wie und was die Hintergründe sind und wie die Faktenlage ist, ich kann mir nicht vorstellen das ein Unternehmen ohne einen Rechtsberater zu konsultieren und ohne die Erfolgsaussichten vor dem Arbeitsgericht diskutiert zu haben einfach mal 1000 Mitarbeiter entläßt.
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Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.
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Ein Sachse Experte
Anzahl der Beiträge : 6073
| Thema: Re: Kündigungen 25.06.12 14:57 | |
| - Jolly Roger schrieb:
- Typisch Presse .... erstmal voll auch die "Fresse" des Unternehmens...Hintergründe sind aber keine aus dem Artikel zu erfahren
So hab ich mir das mal vor einer Klausur über Arbeitsrecht notiert ...
Die Bedingungen für einen rechtmäßigen Streik sind: •Der Streik wird von einer Gewerkschaft ausgerufen •Der gültige Tarifvertrag ist ausgelaufen oder läuft aus •Der Arbeitgeber ist an den Tarifvertrag gebunden. Das ist nur der Fall, wenn er Mitglied in einem Arbeitgeberverband ist •Der Arbeitsvertrag muss auf den Tarifvertrag hinweisen, damit dieser gilt. •Die Tarifverhandlungen sind offiziell gescheitert •Der Schlichtungsspruch einer neutralen Schlichtungskommission wurde abgelehnt. Die Friedenspflicht erlischt damit •Ein Streikbeschluss des Hauptvorstands der Gewerkschaft liegt vor. Dazu wird vorab eine Urabstimmung bei den Gewerkschaftsmitgliedern durchgeführt. Ein Streik wird ausgerufen, wenn mindestens 75 Prozent der Mitglieder dafür votieren •Der Arbeitskampf wird fair ausgetragen. Dazu zählen die Einrichtung von Notdiensten, der gewährleistete Ab- und Antransport, die Nichtbehinderung von Streikbrechern und die Berücksichtigung wirtschaftlicher Belange - also kein Streik bis zur Insolvenz
Treffen diese Bedingungen nicht zu, handelt es sich um Warnstreiks oder um kurze Arbeitsniederlegungen, wilde oder selbstständige Streiks und Sympathiestreiks oder Solidaritätsstreiks . Ein wilder Streik liegt vor, wenn keine Gewerkschaft sich beteiligt. Werden Arbeitnehmer durch Mitglieder einer anderen Gewerkschaft unterstützt, spricht man von einem Sympathiestreik. Diese Streikarten sind rechtswidrig und der Arbeitsvertrag wird vom Arbeitnehmer gebrochen. Der Arbeitgeber kann daher auf Leistungserfüllung bestehen, eine Abmahnung aussprechen und danach das Arbeitsverhältnis kündigen und sogar auf Schadenersatz klagen. Bei einem rechtswidrigen Streik von mehr als 1 Monat, erlischt die Mitgliedschaft des Versicherungspflichtigen in der Krankenversicherung.
Also bevor man über den Arbeitgeber herfällt und wieder die "Betroffenheitsheuchelgeigen" spielen läßt, sollte man mal recherchieren wie und was die Hintergründe sind und wie die Faktenlage ist, ich kann mir nicht vorstellen das ein Unternehmen ohne einen Rechtsberater zu konsultieren und ohne die Erfolgsaussichten vor dem Arbeitsgericht diskutiert zu haben einfach mal 1000 Mitarbeiter entläßt.
Geht es dir nicht auch so "erst mal auf die Fresse der AN."
Was du schreibst wird wohl ein Arbeitsgericht klären müssen. |
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mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Kündigungen 25.06.12 15:08 | |
| - Ein Sachse schrieb:
Geht es dir nicht auch so "erst mal auf die Fresse der AN."
Was du schreibst wird wohl ein Arbeitsgericht klären müssen. stell dir mal vor du hast eine Bauchspeicheldrüsen Entzündung - du hast Schmerzen und kommst ins Krankenhaus - und die Streiken .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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Ein Sachse Experte
Anzahl der Beiträge : 6073
| Thema: Re: Kündigungen 25.06.12 15:12 | |
| - mex schrieb:
stell dir mal vor du hast eine Bauchspeicheldrüsen Entzündung - du hast Schmerzen und kommst ins Krankenhaus - und die Streiken Ich habe noch keinen Streick von Mitarbeitern im Gesundheitswesen erfahren in dem nicht eien Notfallbesetzung garantiert ist . Außerdem werden so jedenfall ist es hier üblich die Krankenhäuser bereits vor der Einlieferung kontaktiert und im Notfall wo anders eingegeliefert. Es wird schon Gründe für den Streik gegeben haben. |
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mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Kündigungen 25.06.12 15:15 | |
| - Ein Sachse schrieb:
- mex schrieb:
stell dir mal vor du hast eine Bauchspeicheldrüsen Entzündung - du hast Schmerzen und kommst ins Krankenhaus - und die Streiken Ich habe noch keinen Streick von Mitarbeitern im Gesundheitswesen erfahren in dem nicht eien Notfallbesetzung garantiert ist . Außerdem werden so jedenfall ist es hier üblich die Krankenhäuser bereits vor der Einlieferung kontaktiert und im Notfall wo anders eingegeliefert. Es wird schon Gründe für den Streik gegeben haben. ja der Grund ist offensichtlich- sie wollen mehr Geld .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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Ein Sachse Experte
Anzahl der Beiträge : 6073
| Thema: Re: Kündigungen 25.06.12 15:25 | |
| - mex schrieb:
ja der Grund ist offensichtlich- sie wollen mehr Geld Und hier trennen sich wohl unsere Ansichten ???? |
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mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Re: Kündigungen 25.06.12 15:32 | |
| - Ein Sachse schrieb:
- mex schrieb:
ja der Grund ist offensichtlich- sie wollen mehr Geld Und hier trennen sich wohl unsere Ansichten ???? ja die können ja jetzt bei Verdi anfangen zu arbeiten .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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Herrmann Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 21839
| Thema: Re: Kündigungen 25.06.12 21:11 | |
| - mex schrieb:
ja die können ja jetzt bei Verdi anfangen zu arbeiten Die zahlen ja noch weniger ,da kommen die ja vom Regen in die Traufe . .
Vergebung ist das erste Anzeichen von Altersschwäche |
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Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35968
| Thema: Re: Kündigungen 25.06.12 21:30 | |
| Also dem Artikel nach geht es nicht um medizinisches Personal sondern um Dienstleister für die Klinik. Ich glaube kaum dass es noch Kliniken gibt die eigene Reinigungs- oder Küchenkräfte haben. Ob sie nun streiken dürfen oder nicht hängt doch davon ab, ob der Arbeitgeber überhaupt tarifgebunden ist und die Mitarbeiter gewerkschaftlich organisiert sind. Die Klinik selbst ist ja nur Auftraggeber. .
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
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