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Autor | Nachricht |
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mex verstorben
Anzahl der Beiträge : 56286
| Thema: Schwarzarbeit 01.11.11 16:03 | |
| Das Hessische Landessozialgericht entschied aufgrund einer Klage, dass illegal Beschäftigte auch unfallversichert sind.
Hintergrund hierfür ist eine Klage eines Serben, der sich mit Touristenvisum und ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland aufhielt. Er erlitt bei einem Stromschlag auf einer Baustelle schwere Verbrennungen und ihm mussten Gliedmaßen abgenommen werden. Der junge Mann verklagte die Berufsgenossenschaft.
Diese wollte den Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkennen. Das Gericht gab dem jungen Mann Recht mit der Begründung, dass es versicherungstechnisch nicht relevant sei, ob er schwarz gearbeitet hätte. Denn auch dann besteht ein Unfallschutz.
Bei uns in Deutschland wird vor Gericht sogar Schwarzarbeit versichert, und das im Namen des Volkes - wer oder wo ist dieses Volk das dieses Recht spricht?
Quelle: [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] .
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. |
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apro Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 17253
| Thema: Re: Schwarzarbeit 01.11.11 16:22 | |
| Eine Ohrfeige für alle die in diese Versicherungen einbezahlen .... |
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Ein Sachse Experte
Anzahl der Beiträge : 6073
| Thema: Re: Schwarzarbeit 01.11.11 16:57 | |
| - mex schrieb:
- Das Hessische Landessozialgericht entschied aufgrund einer Klage, dass illegal Beschäftigte auch unfallversichert sind.
Hintergrund hierfür ist eine Klage eines Serben, der sich mit Touristenvisum und ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland aufhielt. Er erlitt bei einem Stromschlag auf einer Baustelle schwere Verbrennungen und ihm mussten Gliedmaßen abgenommen werden. Der junge Mann verklagte die Berufsgenossenschaft.
Diese wollte den Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkennen. Das Gericht gab dem jungen Mann Recht mit der Begründung, dass es versicherungstechnisch nicht relevant sei, ob er schwarz gearbeitet hätte. Denn auch dann besteht ein Unfallschutz.
Bei uns in Deutschland wird vor Gericht sogar Schwarzarbeit versichert, und das im Namen des Volkes - wer oder wo ist dieses Volk das dieses Recht spricht?
Quelle: [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können] Das geschieht nur weil ,sie sich scheuen den Verursacher als den Anbieter der Schwarzarbeit in Verantwotung zu nehmen, die komm meist mit einer Geldstrafe davon die sei aus der Portokasse bezahlen. |
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Herrmann Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 21807
| Thema: Re: Schwarzarbeit 01.11.11 17:38 | |
| - apro schrieb:
- Eine Ohrfeige für alle die in diese Versicherungen einbezahlen ....
Die Berufsgenossenschaft holt sichs wieder vom Arbeitgeber ,wenn das so laufen würde warum zahlt dann ein Unternehmer in die Berufsgenossenschaft? Dem Sachsen nach ist die Strafe für den Unternehmer billiger als wenn er seine Arbeitnehmer versichert . Nee , was die Kapitalisten für Vorteile in unserer Gesellschaft geniesen ,das geht auf keine Kuhhaut . Herrmann |
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Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35958
| Thema: Re: Schwarzarbeit 01.11.11 17:48 | |
| Die Arbeitnehmer in der Berufsgenossenschaft zu versichern ist Pflicht, dafür ist der Arbeitgeber verantwortlich mit seiner Beitragspflicht. Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich gegen Unfall pflichtversichert, somit muss die Berufsgenossenschaft zahlen. Die Frage ist nur inwieweit sie den Arbeitgeber nun verantwortlich macht. .
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
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Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35958
| Thema: Re: Schwarzarbeit 01.11.11 17:50 | |
| Übrigens trifft das auch jeden Bauherren, auch er sollte nicht versäumen seine freiwilligen Helfer anzumelden!!!
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! .
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
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Gast Gast
| Thema: Re: Schwarzarbeit 01.11.11 17:58 | |
| - Luna schrieb:
- Übrigens trifft das auch jeden Bauherren, auch er sollte nicht versäumen seine freiwilligen Helfer anzumelden!!!
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! und wenn ich meine söhne zum knechten nehme, dann muss ich das auch ? |
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Herrmann Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 21807
| Thema: Re: Schwarzarbeit 01.11.11 18:06 | |
| - Luna schrieb:
- Übrigens trifft das auch jeden Bauherren, auch er sollte nicht versäumen seine freiwilligen Helfer anzumelden!!!
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Beitragspflicht hin oder her ,mir gehts um den Schmarrn, die Strafe zahlt man aus der Portokasse .Ich würde das nehmen was billiger ist . Die Berufsgenossenschaft muß ja sowieso zahlen . Herrmann
Zuletzt von Herrmann am 01.11.11 18:14 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35958
| Thema: Re: Schwarzarbeit 01.11.11 18:09 | |
| - Mecklen schrieb:
- Luna schrieb:
- Übrigens trifft das auch jeden Bauherren, auch er sollte nicht versäumen seine freiwilligen Helfer anzumelden!!!
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! und wenn ich meine söhne zum knechten nehme, dann muss ich das auch ? Kommt auf den Umfang der Arbeiten an:
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Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
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Luna Admin
Anzahl der Beiträge : 35958
| Thema: Re: Schwarzarbeit 01.11.11 18:12 | |
| - Herrmann schrieb:
- Luna schrieb:
- Übrigens trifft das auch jeden Bauherren, auch er sollte nicht versäumen seine freiwilligen Helfer anzumelden!!!
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Beitragspflicht hin oder her ,mir gehts um den Schmarrn, die Strafe zahlt man aus der Portokasse .Ich würde das nehmen was billiger ist . Herrmann Wenn deine Portokasse ausreicht Das kommt sicherlich auf den Unfall an, die Berufsgenossenschaft zahlt bis zur Wiederherstellung der Arbeitskraft einschließlich Kuren und Umschulungen. .
Die Summe unseres Lebens sind die Stunden, in denen wir liebten. (Wilhelm Busch) |
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sprotte Foren-Ass
Anzahl der Beiträge : 10425
| Thema: Re: Schwarzarbeit 01.11.11 18:46 | |
| ich denke, auf jeden fall sollten sich die Krankenkassen das geld wiederholen . Einmal natürlich vom Bauherren, der unerlaubt Schwarzarbeiter (vorsätzlich) beschäftigt, zum anderen aber auch vom Schwarzarbeiter selbst, der Gesetze der BRD gebrochen hat. Wenn er dann noch illegal in Deutschland weilt und so arbeitet, sollte er auch ausgewiesen werden--für die nächsten 5 Jahre . Was meint Ihr, wie sich so was rumspricht, auch, wenn die Bauherren dann auch noch die Anzeige wegen illegaler Beschäftigung erhalten. .
ist es nicht schrecklich, daß uns die Politiker und andere Kaffeegrundleser immer mehr das Leben vermiesen ? |
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