Luna Admin
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| Thema: Pendlerpauschale: BMF verteidigt Vorläufigkeitsvermerke 28.02.09 12:05 | |
| Wer dieser Tage seinen Steuerbescheid erhält, wird sich womöglich wundern, zwar werden die Fahrkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anerkannt, aber dies steht unter einem Vorbehalt. Das Bundesfinanzministerium hat die Vorläufigkeitsvermerke bei der Rückzahlung der Pendlerpauschale verteidigt.
Wie geht es weiter mit der Pendlerpauschale? Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil festgelegt, dass bis zu einer gesetzlichen Neuregelung der Pendlerpauschale die Steuerbescheide vorläufig festzusetzen seien, sagte eine Sprecherin des Ministeriums in Berlin. Das Ministerium reagierte damit auf Forderungen, den Vorbehalt bei der Erstattung zu viel bezahlter Steuern zu streichen.
Der ACE Auto Club Europa hatte kritisiert, allein das Prinzip von Treu und Glauben gebiete eine solche Revision. Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) strapaziere mit andauernden politischen Tricks die Nerven von Millionen Arbeitnehmern, hieß es in einer Mitteilung in Stuttgart.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember die weitgehende Abschaffung der Entfernungspauschale gekippt. Vorerst gilt damit wieder die frühere Pendlerpauschale, wonach 30 Cent pro Kilometer bereits vom ersten Entfernungskilometer an steuerlich abgesetzt werden können. Die alte Pauschale gilt rückwirkend vom 1. Januar 2007 an. |
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apro Foren-Ass
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| Thema: Re: Pendlerpauschale: BMF verteidigt Vorläufigkeitsvermerke 28.02.09 15:17 | |
| die Pendlerpauschale fehlt den Regierungs-Hirnis jetzt zum Banken füttern.....[Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um das Bild sehen zu können.] |
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